Hier finden Sie aktuelle Reisehinweise, wie Informationen zur Sicherheit, Einreisebestimmungen, Medizinische Hinweise, Zollbestimmungen und vieles mehr.
Herausgegeben vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland.
Aktuelle Tags:
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Écrit par Auswärtiges Amt
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27-12-2008 |
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 Aktuell:
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Die am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen. Zum Zeitpunkt ihrer Entführung sollen sie sich im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien aufgehalten haben.
Das Auswärtige Amt weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Stand: 27. Dez. 2008
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Dernière mise à jour : ( 27-12-2008 )
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Allgemeine Reiseinformationen |
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Écrit par Auswärtiges Amt
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27-12-2008 |
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 Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:
Stand: 27. Dez. 2008 |
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Dernière mise à jour : ( 27-12-2008 )
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Einreise-Bestimmungen für deutsche Staatsangehörige |
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Écrit par Auswärtiges Amt
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27-12-2008 |
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Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Stand: 27. Dez. 2008 |
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Dernière mise à jour : ( 27-12-2008 )
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Écrit par Auswärtiges Amt
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27-12-2008 |
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Aktueller Hinweis
Das Robert-Koch-Institut berichtet, dass bei zwei Touristen aus Tunesien Choleraerkrankungen aufgetreten sind. Die Krankheitsverläufe waren milde, zu ernsthaften Komplikationen bei den Patienten ist es nicht gekommen. Es gibt in Tunesien zurzeit ein geringes Cholera-Infektionsrisiko. Choleraübertragungen finden meist über infiziertes Wasser statt, auch über Salat, Gemüse, Obst, Eiswürfel, Meeresfrüchte, das mit solchem Wasser gewaschen wurde oder in Kontakt kam. Nur hygienische Maßnahmen sind präventiv wirksam.
Stand: 27. Dez, 2008 |
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Dernière mise à jour : ( 08-12-2009 )
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Besondere Zollvorschriften |
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Écrit par Auswärtiges Amt
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27-12-2008 |
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 In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Stand: 27. Dez. 2008 |
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Dernière mise à jour : ( 27-12-2008 )
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Besondere strafrechtliche Bestimmungen |
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Écrit par Auswärtiges Amt
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27-12-2008 |
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 Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
Stand: 27. Dez. 2008
Nützliche externe Links
Deutsche Botschaft Tunis
Deutsches Auswärtiges Amt - Reiseinfos
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Dernière mise à jour : ( 27-12-2008 )
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Individualtourismus in die tunesische Sahara nur noch unter Auflagen |
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Écrit par Administrator
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21-03-2008 |
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Aufgrund der Entführung zweier österreichischer Individualtouristen im Süden Tunesiens sind Touren in den Grand Sud nur noch unter strengen Auflagen möglich.
So sind Touren in die südlichen Saharagebiete nur noch mit einem Passierschein möglich, der vor Antritt der Reise bei der tunesischen Tourismusverwaltung beantragt werden muss. |
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Dernière mise à jour : ( 27-04-2009 )
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