| Alles rund um die medizinische Versorgung in Tunesien |
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| Tunesien allgemein - Reisehinweise | |
| Geschrieben von Administrator | |
| Dienstag, 8. Dezember 2009 | |
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Immer wieder tauchen Fragen bezüglich der medizinischen Versorgung in Tunesien auf. Ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung erforderlich oder reicht die medizinische Versorgung durch das Deutsch-Tunesische Gesundheitsabkommen? Ich habe versucht, mit diesem Beitrag einige Fragen zu klären. Mit dem sogenannten Auslands- oder Urlaubskrankenschein (Vordruck TN/A 11), den man von seiner gesetzlichen Krankenkasse bekommt, hat man Anspruch auf Sachleistungen (ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung) nach tunesischem Recht. Diese Bescheinigung legt man bei einem Büro der Caisse National d'Assurance Maladie (CNAM) vor. Man erhält dann einen Behandlungsausweis (Carte des Soins). Im Erkrankungsfall wendet man sich mit seinem Anspruchs- und Identitätsnachweis an die nächstgelegene öffentliche Gesundheitseinrichtung, ein öffentliches Krankenhaus oder eine Poliklinik der Caisse Nationale de Sécurité Nationale (CNSS). Es können auch frei praktizierende Ärzte oder Zahnärzte mit Vertragsbindung an die Caisse Nationale d'Assurance Maladie(CNAM) aufgesucht werden. BITTE BEACHTEN! Alle anfallenden Behandlungs- und/oder Medikationskosten müssen zunächst selbst bezahlt werden, die Rückerstattung erfolgt über die Regionalbüros der CNAM (Adressen siehe unten oder im Merkblatt) Merkblatt Urlaubskrankenschein der gesetzlichen Kassen in Deutschland Stand: Mai 2009 Urlaubsmerkblatt Tunesien Büros der CNAM (Ort, Plz, Straße, Telefon): Es wird in jedem Fall der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung empfohlen, da viele Risiken zusätzlicher Kosten (z. B. Rücktransport, Zuzahlungen) nicht abgesichert sind. Mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung können vielfach auch private Gesundheitseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Auslandskrankenversicherungen bzw. Reiseschutz kann bei der Reisebuchung im Internet oder im Reisebüro mitgebucht werden, doch auch hier gilt: Vorher Leistungen vergleichen! Oft kommt man bei einer extern gebuchten Auslandskrankenversicherung bei besseren Leistungen günstiger weg. Fragen Sie auch vorher Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Diese bieten oft sehr günstige Zusatzpakete an. Beispiel AOK: Wahltarif Ausland (nicht buchbar für Arbeitslose oder HARTZ IV Empfänger) bis Vollendung 65 Jahre 6 EUR/Jahr danach 12 EUR AOK Wahltarif Ausland |
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| Letzte Aktualisierung ( Samstag, 16. Januar 2010 ) | |
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