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Freitag, den 21. März 2008 um 03:45 Uhr |
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Aufgrund der Entführung zweier österreichischer Individualtouristen im Süden Tunesiens sind Touren in den Grand Sud nur noch unter strengen Auflagen möglich. So sind Touren in die südlichen Saharagebiete nur noch mit einem Passierschein möglich, der vor Antritt der Reise bei der tunesischen Tourismusverwaltung beantragt werden muss.
Der Antrag umfasst den Nachweis geeigneter Kommunikationsgeräte (Funkgeräte), eines wüstentauglichen und zuverlässigen Fuhrparks sowie einer Auflistung der Reiseetappen und Besuchsziele sowie der geplanten Übernachtungsunterkünfte. Des weiteren muss ein professioneller Führer in Anspruch genommen werden.
Quelle: Le Soir d'Algérie |