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Oft wird gefragt, was bei der Einfuhr von Waren erlaubt ist und was nicht. Die folgenden Angaben basieren auf einem Dokument der tunesischen Zollbehörde aus dem Januar 2010. Sie finden Informationen zur Einfuhr von Tabak und Alkohol, Tieren, Fahrzeugen, Kulturgütern, Devisen und zu Möglichkeiten der Mehrwertsteuererstattung.
Persönliche Gebrauchsgegenstände sind ohne Formalitäten und ohne Zahlung von Abgaben und Steuern zugelassen. Höherwertige Gegenstände (z. B.: Laptops, Smartphones etc.) sind allerdings bei der Einreise zu deklarieren und werden in den Pass eingetragen. Diese Gegenstände sind bei der Ausreise wieder vorzulegen, ansonsten erfolgt Zollberechnung. Bei Verlust oder Diebstahl ist unbedingt eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu stellen, die Behörde stellt eine Bescheinigung aus, die dann dem Zoll vorzulegen ist. Gegenstände, die vermuten lassen, dass die Mitführung einen kommerziellen Charakter hat, unterliegen Steuern und Abgaben und werden als Handelsobjekte behandelt.
TABAK
Zigaretten: 200 Stück Cigarillos: 100 Stück Zigarren: 50 Stück Tabak: 500 Gramm
ALKOHOL
unter 25 Vol%: 2 Liter über 25 Vol%: 1 Liter
LEBENSMITTEL
Das Dokument des tunesischen Zolls sagt nichts zur Einfuhr von Lebensmitteln aus. Man kann jedoch davon ausgehen, dass aus tierseuchenrechtlichen Gründen offene Lebensmittel tierischer Herkunft beanstandet werden können. Zu diesen Waren gehören zum Beispiel Fleisch und Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier. Abgepackte Produkte werden in der Regel nicht beanstandet.
HAUSTIERE
Für mitreisende Haustiere ist ein aktuelles internationales Gesundheitszeugnis vorzuweisen.
TIERE
Alle vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen, die in der Artenschutzkonvention von Washington (CITES) aufgeführt sind, dürfen nur mit einem von den Behörden des Ausfuhrlandes ausgestellten Zertifikats eingeführt werden. Eine Auftstellung dieser Arten findet man auf der Webseite von CITES: http://www.cites.org
Die Ausfuhr, Einfuhr und der Transit aller Arten von Wildtieren (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Weichtiere, Insekten, Spinnentiere) ist verboten, es sei denn, es existiert eine besondere Genehmigung durch das Ministerium für Landwirtschaft. Besondere Bestimmungen gelten für die Jagd in Tunesien. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Ministerium für Landwirtschaft.
KULTURGÜTER
Historische, literarische oder künstlerische Kulturgüter unterliegen in Übereinstimmung mit internationalen Conventionen dem Schutz des nationalen Erbes bzw. des Welterbes, eine Ausfuhr ist verboten. Anmerkung: Also Vorsicht bei Fundstücken auf Ausgrabungsstätten oder Trümmerstücke historischer Gebäude)
WAFFEN
Die Einfuhr von Waffen zum Zweck der Jagd erfordert eine Genehmigung des Innenministeriums (Ministère de l'Intérieur). Waffen müssen bei der Einreise deklariert werden. Schrotflinten dürfen nicht eingeführt werden. Für alle anderen Waffen sind der Im- bzw. Export verboten!
DEVISEN
Die Einfuhr von Devisen ist frei. Beträge mit einem Gegenwert von 25.000 tunesischen Dinar oder mehr in ausländischen Währungen sind bei der Einreise beim Zoll zu deklarieren. Die Deklaration ist per Formular (Déclaration d'importation de devises) vor Verlassen des Zollbereichs zu stellen. Das gleiche gilt für die Ausfuhr von Fremdwährung mit einem Gegenwert von 5.000 tunesischen Dinar oder mehr. Beim Tausch von Fremdwährung in tunesische Dinar sind die Umtauschquittungen der Banken aufzubewahren, sollen bei der Rückreise tunesische Dinar in ausländische Währungen zurückgetauscht werden, ist eine Vorlage der Umtauschquittungen unumgänglich.
Ausnahmen für:
Tunesische Staatsbürger im Ausland
- Gegenwert von 6000 tunesischen Dinar (3000 für Kinder unter 10 Jahren) pro Kalenderjahr, nicht kumulativ.
Ausländische Bewohner Tunesiens (Étrangers résidents)
- Gegenwert von 3.000 tunesischen Dinar (1500 für Kinder unter 10 Jahren) pro Kalenderjahr
FAHRZEUGE
Die Einfuhr von Fahrzeugen und Motorrädern erfordert eine Genehmigung namens "Diptyque", das an der Grenze bzw. vielfach schon auf den Fähren ausgestellt wird. Diese Genehmigung ist 3 Monate gültig und bis zu einem Jahr verlängerbar. Das Diptyque befreit das Fahrzeug von sonst fälligen Gebühren und Importzöllen. Bei Ablauf des Zertifikats muss der Status des Fahrzeuges neu deklariert werden. Das Diptyque kann vorab online ausgefüllt und ausgedruckt werden: Formular Diptyque (in französischer Sprache)
SPEZIALGENEHMIGUNGEN
Die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse unterliegen der Nowendigkeit einer Sondergenehmigung, wie zB: - Audiovisuelle Geräte für den professionellen Einsatz (Genehmigung durch: Agence Tunisienne de Communication Extérieure, ATCE) - Materialien für die Telekommunikation, Fernmeldeanlagen (Genehmigung durch: Centre d'Etudes et de Recherches pour les Télécommunications, CERT).
STRENGSTENS VERBOTEN
- Import und Export des tunesischen Dinars - Einfuhr von Sprengstoff, Feuerwerkskörpern und Feuerwerksartikeln - Einfuhr aller Arten von Drogen unabhängig von der Menge - Publikationen und Abbildungen mit sittenwidrigen oder obszönen Inhalten - Einfuhr von Palmen, deren Derivaten sowie Hennapflanzen ist verboten
MEHRWERTSTEUERERSTATTUNG
Ausländer und gebietsfremde Personen, die sich länger als 3 Monate auf tunesischem Staatsgebiet aufhalten, können sich die Mehrwertsteuer (TVA) unter bestimmten Bedingungen erstatten lassen.
Voraussetzungen:
- Die Käufe werden per Kreditkarte in Geschäften mit den Kennzeichnungen "CREDIT CARD SALES, TAX BACK" gemacht.
- Die Abreise erfolgt mit der Fähre oder dem Flugzeug.
- Die Käufe liegen nicht über einem Wert von 200 tunesischen Dinar pro Geschäft.
- Die Kaufbelege liegen bei der Ausreise vor.
Ausgaben für Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabak sind nicht erstattungsfähig, ebensowenig wie Artikel, die für den späteren Handel vorgesehen sind. (höhere als haushaltsübliche Mengen)
Die Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgt per Banküberweisung.
Quelle (in französischer Sprache): Zoll Tunesien (Stand: Januar 2010) http://www.douane.gov.tn/
Weiterführende Links (in französischer Sprache):
Informationen, Dienstleistungen und Formulare für Touristen, Reisende und Studenten http://www.douane.gov.tn/index.php?id=5
Informationen, Dienstleistungen und Formulare für Personen tunesischer Staatsangehörigkeit, die sich gewöhnlich im Ausland aufhalten http://www.douane.gov.tn/index.php?id=4
Informationen, Dienstleistungen und Formulare für Gewerbetreibende und Firmen. (Zollformalitäten bei der Schaffung und dem Betrieb Ihres Unternehmens, bestehende Vorschriften und Privilegien) http://www.douane.gov.tn/index.php?id=3 |