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Visumfreier Maximalaufenthalt in Tunesien auch weiterhin 4 Monate PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 15. November 2011 um 14:52 Uhr

In den aktuellen Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes steht ein Passus, nach dem die maximale visumfreie Aufenthaltsdauer nur noch drei Monate sei, bei Überschreitung würden pro Woche 10 Dinar Strafgebühr erhoben. Nach schriftlicher Anfrage beim Auswärtigen Amt wurde gesagt, es hätte Fälle der Erhebung von Strafgebühren durch tunesische Behörden gegeben.
Nach telefonischer Auskunft der tunesischen Botschaft in Berlin und des tunesischen Generalkonsulats in Bonn beträgt die maximale visumfreie Aufenthaltsdauer für deutsche Staatsbürger weiterhin 4 Monate!

Dies geht auch aus den aktuellen Katalogen und Broschüren des Fremdenverkehramtes hervor. 
Hier der Passus aus den Einreisehinweisen des Auswärtigen Amtes:

Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

Meine Anfrage:

Datum der Anfrage: Mon, 10 Oct 2011 21:25:17 +0200 (CEST)
Betreff: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Tunesien)
Anfrage (maximal 2000 Zeichen): >>Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.<<

Ist diese Bestimmung neu? Bisher war doch der Aufenthalt für 4 Monate gestattet? Oder liegt hier ein Fehler ihrerseits vor?
Bei meiner letzten Ausreise nach 4 Monaten Ende September wurden die 4 Monate nicht bemängelt und ich musste auch nichts zahlen.

Die Antwort der Deutschen Botschaft in Tunis:
Sehr geehrter Herr Wasserberg,

vielen Dank für Ihre Emailanfrage an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, der diese zur Beantwortung an die Botschaft Tunis weitergeleitet hat.

Hier sind Fälle bekannt geworden, bei denen tunesische Behörden bereits nach Überschreiten von 3 Monaten Aufenthalt eine Strafgebühr erhoben haben, daher ist dieser Passus im Reisehinweis.

Über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der tunesischen Botschaft oder einem der Generalkonsulate Tunesiens erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Salutations distinguées
im Auftrag
p.o.
Christiane Kapashi
_______________________________________________________
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tunis
Ambassade de la République fédérale d'Allemagne à Tunis
Service consulaire
1, rue El Hamra, B.P. 35
1002 Tunis-Mutuelleville
Tel. 00216-71-143200
Fax: 00216-71-788242
Internet: www.tunis.diplo.de

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