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Änderungen im tunesischen Wahlgesetz PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 25. März 2009 um 21:01 Uhr

Die tunesischen Abgeordnetenkammer hat eine Reihe von Änderungen am Wahlgesetz abgesegnet. Mit diesen Maßnahmen sollen bessere Bedingungen für die tunesischen Oppositionsparteien geschaffen werden.

  • Die Anzahl der Sitze der Opposition soll erhöht werden. Dies geschieht durch eine Begrenzung der wählbaren Sitze auf 75% der Gesamtsitze. Mindestens 25% der Sitze sollen an die Oppositionsparteien, unabhängig von der Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen, gehen.
  • Das Alter für die Berechtigung zur Wahl wird von 20 auf 18 Jahre heruntergesetzt, dadurch können zusätzlich etwa 500.000 junge Tunesier im Oktober 2009 wählen.
  • Die Anzahl der Wahlberechtigten pro Wahllokal wird von 450 auf 600 Wähler heraufgesetzt.
  • Bereits 2008 wurde beschlossen, dass auch Führer von Oppositionsparteien, die derzeit nicht im Parlament vertreten sind, einen Kandidaten zur Präsidentschaftswahl stellen können.

    Drei Oppositionsparteien haben bisher die Absicht angekündigt, einen Präsidentschaftskandidaten für die Wahlen 2009 ins Rennen zu schicken:
  • Die Democratic Unionist Union (UDU),
  • die Ettajdid Bewegung: (Kandidat: Ahmed Brahim)
  • und die Popular Unity Party (PUP)

    Derzeit haben die Oppositionsparteien 37 Sitze im Parlament:
  • Die Bewegung der Sozialistischen Demokraten (MDS): 14 Sitze
  • Die Einheit Popular Party (PUP): 11 Sitze
  • Die Democratic Unionist-Union (UDU): 7 Sitze
  • Die Ettajdid Bewegung: 3 Sitze
  • Die Soziale-Liberale Partei (PSL): 2 Sitze
    Quelle: Tunisia Online (Engl.)
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