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Tunesisches Verwaltungsgericht friert Vorteile und Boni von Abgeordneten und Beratern ein PDF Drucken E-Mail
Samstag, den 12. März 2011 um 14:01 Uhr

Das erstinstanzliche Gericht (Zweite Kammer) des Verwaltungsgerichts in Tunis gab am Donnerstag im Namen des tunesischen Volkes bekannt, dass bis zum Ende der Ermittlungen und einem abschließenden Urteil sämtliche Zahlungen von Prämien sowie sonstige Vorteile für die Mitglieder der Abgeordnetenkammern und der Berater eingefroren seien.
Das Urteil folgte einer Petition, eingereicht am 23. Februar 2011 von den Anwälten Abderraouf Ayadi, Amor Safraoui, Anouar Bassi und Hafedh Brigui und der Juristenvereinigung von Djerba im Auftrag der Bürger, der Juristen und der Steuern zahlenden Zivilgesellschaft. Diese Petition soll die Zahlung von Prämien, Leistungen und Einrichtungen für die Mitglieder der beiden Kammern für nichtig zu erklären. 
In der Begründung des Urteil wird gesagt, dass die vorübergehende Sperrung von Boni und Vorteilen von Abgeordneten und Beratern eine sinnvolle Schutzmaßnahme ist und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikel 81 des Organisationsgesetzes im Zusammenhang mit dem Verwaltungsgericht steht, da es den Schutz von öffentlichenMitteln garantiert.