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One-Stop-Shops an den Häfen und Flughäfen für die Beitreibung von Geldbußen und Geldstrafen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: U. Wassenberg   
Donnerstag, den 02. September 2010 um 12:00 Uhr

Als Teil ihrer Bemühungen, die Verwaltungsverfahren für die Bürger zu vereinfachen, insbesondere für im Ausland lebenden Tunesier, hat das Finanzministerium sogenannte One-to-Stop-Points mit Wirkung vom 19. Juli 2010 eröffnet, um ein- oder ausreisenden tunesischen Bürgern Unannehmlichkeiten durch noch offene Forderungen des Staates oder staatlichen Behörden, die sich in letzter Minute bei der Aus- oder Einreise ergeben, zu ersparen.

 
Dieser Service ist unter der folgenden Grenzübergängen zur Verfügung:

 

  • Flughafen El Zine Abidine Ben Ali Enfidha 
  • Tunis-Carthage International Airport
  • Habib Bourguiba Flughafen von Monastir
  • Flughafen Djerba Zarzis
  • Seehafen Port La Goulette

So können die Betroffenen bei ihrer Ankunft oder dem Verlassen des Staatsgebietes von Tunesien mit ihrem nationalen Ausweis (Carte d'Identité) oder dem Reisepass erfragen, ob noch Geldbußen oder sonstige Zwangsgelder offen sind und die Angelegenheit sofort vor Ort erledigen. Eine Quittung über erledigte Zahlungen, die auch von den Grenzbehörden anerkannt wird, wird erteilt. Dieser neue Service ergänzt das bereits vorhandene System und gewährleistet eine Erleichterung für Auslandstunesier. 

Quelle: Finanzministerium Tunesien 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. September 2010 um 12:13 Uhr